(Stand 2021)
Steuerliche Absetzbarkeit von Werbegeschenken: Österreich vs. Deutschland
Werbegeschenke sind ein beliebtes Mittel, um Kundenbindung zu fördern und die Markenpräsenz zu erhöhen. Doch wie sieht es mit der steuerlichen Absetzbarkeit dieser Geschenke in Österreich und Deutschland aus? In diesem Artikel geben wir einen Überblick über die steuerlichen Regelungen in beiden Ländern.
Österreich:
- Betriebsausgaben: Werbegeschenke können in Österreich grundsätzlich als Betriebsausgaben abgesetzt werden, sofern sie im betrieblichen Interesse getätigt werden.
- Grenze: Die Kosten für Werbegeschenke an einen Empfänger dürfen pro Wirtschaftsjahr 400 Euro nicht übersteigen. Liegt der Wert darüber, sind die gesamten Kosten nicht abzugsfähig.
- Vorsteuerabzug: Bei Werbegeschenken, die 10 Euro (inklusive Umsatzsteuer) pro Stück übersteigen, ist kein Vorsteuerabzug möglich.
- Dokumentation: Es ist wichtig, genaue Aufzeichnungen über die Empfänger, den Anlass und den Wert des Geschenks zu führen, um bei einer möglichen Steuerprüfung die Absetzbarkeit nachweisen zu können.
Deutschland:
- Betriebsausgaben: Auch in Deutschland können Werbegeschenke als Betriebsausgaben abgesetzt werden, wenn sie betrieblich veranlasst sind.
- Grenze: Die Kosten für ein Werbegeschenk dürfen pro Empfänger und Wirtschaftsjahr 35 Euro (netto) nicht übersteigen. Wird dieser Betrag überschritten, sind die Kosten nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig.
- Vorsteuerabzug: Der Vorsteuerabzug ist möglich, sofern der Empfänger des Geschenks namentlich in der Rechnung aufgeführt ist und der Wert des Geschenks 35 Euro (ohne Umsatzsteuer) nicht übersteigt.
- Dokumentation: Wie in Österreich ist es auch in Deutschland wichtig, genaue Aufzeichnungen über die Werbegeschenke zu führen, um die Absetzbarkeit gegenüber dem Finanzamt nachweisen zu können.
Sowohl in Österreich als auch in Deutschland bieten Werbegeschenke Unternehmen die Möglichkeit, steuerliche Vorteile zu nutzen. Es ist jedoch wichtig, die jeweiligen Grenzwerte und Regelungen zu beachten und genaue Aufzeichnungen zu führen. Bei Unsicherheiten oder komplexeren Sachverhalten empfiehlt es sich, einen Steuerberater zu konsultieren, um alle steuerlichen Vorteile optimal nutzen zu können.